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   LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21   

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LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21 (https://dejure.org/2021,72150)
LG Traunstein, Entscheidung vom 03.12.2021 - 6 O 863/21 (https://dejure.org/2021,72150)
LG Traunstein, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 6 O 863/21 (https://dejure.org/2021,72150)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Kaufvertrag, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Software, Streitwert, PKW, betrug, Kenntnis, Technik, Wirksamkeit, Pflichtverletzung, Herausgabe, Klage, Kosten des Rechtsstreits, nicht ausreichend, Erteilung der Genehmigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19

    Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes im Zivilprozess ("Thermofenster")

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    b) Mit der Tatbestandswirkung der vom Kraftfahrtbundesamt bestandskräftig erteilten und unverändert - also nicht durch nachträgliche Nebenbestimmungen eingeschränkt - wirksamen Typ-Genehmigung wäre nicht vereinbar, wenn das Gericht annähme, die Beklagte habe (auch) der Klägerin gegenüber mit dem Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeuges, das dem genehmigten Typ entspricht, gegen die guten Sitten verstoßen, weil das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung versehen sei, die der Erteilung einer Genehmigung entgegenstünde (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2021 - 5 U 3953/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 5 U 4765/19; OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2019, Az. 7 U 726/19; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2020, Az. 10 U 193/19).

    c) Das die Beklagte die EG-Typengenehmigung durch eine arglistige Täuschung erschlichen hätte und sich deshalb nicht auf die Tatbestand:swirkung berufen kann (so in der grundlegenden Entscheidung des BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19), ist nicht ersichtlich (so auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 5 U 4765/19).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Zwar kommen aufgrund des Inverkehrbringens eines Motors mit einer Umschaltlogik, die nur auf dem Rollenprüfstand die Grenzwerte nach Euro 6 einhält, grundsätzlich deliktische Schadensersatzansprüche (insb. aus §§ 826, 31 BGB) in Betracht (statt anderer BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19; OLG München, Urteil vom 17.12.2019 - 18 U 3363/19).

    c) Das die Beklagte die EG-Typengenehmigung durch eine arglistige Täuschung erschlichen hätte und sich deshalb nicht auf die Tatbestand:swirkung berufen kann (so in der grundlegenden Entscheidung des BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19), ist nicht ersichtlich (so auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 5 U 4765/19).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Allerdings hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat kausal verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGHZ 127, 348 [350]).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 5 U 3953/19

    Keine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung beim Motor OM 607

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    b) Mit der Tatbestandswirkung der vom Kraftfahrtbundesamt bestandskräftig erteilten und unverändert - also nicht durch nachträgliche Nebenbestimmungen eingeschränkt - wirksamen Typ-Genehmigung wäre nicht vereinbar, wenn das Gericht annähme, die Beklagte habe (auch) der Klägerin gegenüber mit dem Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeuges, das dem genehmigten Typ entspricht, gegen die guten Sitten verstoßen, weil das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung versehen sei, die der Erteilung einer Genehmigung entgegenstünde (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2021 - 5 U 3953/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 5 U 4765/19; OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2019, Az. 7 U 726/19; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2020, Az. 10 U 193/19).
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Hat aber die zuständige Behörde in einem bestandskräftigen Verwaltungsakt dem Hersteller bescheinigt, dass das streitgegenständliche Fahrzeugmodell insbesondere im Hinblick auf die Schadstoffemissionen den Anforderungen - hier insbesondere der Euro 6 Norm genügt, so sind die Zivilgerichte aufgrund der sog. Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes daran gehindert, in einem Rechtsstreit zwischen einem Fahrzeugkäufer und dem Hersteller etwas anderes anzunehmen (BGH, Urteil vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Demgegenüber muss bei dieser Sachlage, auch wenn - einmal unterstellt - hinsichtlich des Thermofensters von einer objektiv unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen werden sollte, eine möglicherweise falsche aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe in Betracht gezogen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019, Az.: 3 U 148/18, Juris, Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Selbst wenn man der Beklagten unterstellen wollte, sie habe bei der Konstruktion des streitgegenständlichen Fahrzeuges nicht die damals bereits verfügbaren bestmöglichen Technologien eingesetzt, um eine höhere Abgasrückführungsrate und damit durchgängig geringere Stickoxid-Emissionen zu ermöglichen, gilt doch, dass die Einstufung einer temperaturabhängigen Abgasrückführungssteuerung als "unzulässige Abschalteinrichtung" aufgrund der damals geltenden Bestimmungen keineswegs derart eindeutig war, dass eine andere Auffassung nicht vertretbar erschiene und daraus der Schluss gezogen werden müsste, die Beklagte habe die Unerlaubtheit ihres Vorgehens erkannt und folglich die Typgenehmigungsbehörde - und letztlich auch die Käufer - täuschen wollen (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18).
  • OLG München, 17.12.2019 - 18 U 3363/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Zwar kommen aufgrund des Inverkehrbringens eines Motors mit einer Umschaltlogik, die nur auf dem Rollenprüfstand die Grenzwerte nach Euro 6 einhält, grundsätzlich deliktische Schadensersatzansprüche (insb. aus §§ 826, 31 BGB) in Betracht (statt anderer BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19; OLG München, Urteil vom 17.12.2019 - 18 U 3363/19).
  • OLG München, 10.02.2020 - 3 U 7524/19

    Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    So führt das OLG München (Hinweisbeschluss vom 10.02.2020 - 3 U 7524/19) zutreffend aus: "Bei einer anderen die Abgasreinigung (Abgasrückführung und Abgasnachbehandlung) beeinflussenden Motorsteuerungssoftware, wie hier dem Thermofenster, die vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet wie auf dem Prüfstand, und bei der Gesichtspunkte des Motorrespektive Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können, kann bei Fehlen jedweder konkreter Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die Handelnden bzw. Verantwortlichen bei der Beklagten in dem Bewusstsein gehandelt hatten, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.
  • OLG München, 13.08.2019 - 34 AR 111/19

    Verweisungsbeschluss - Verfahrensverzögerungen sind abzuwenden

    Auszug aus LG Traunstein, 03.12.2021 - 6 O 863/21
    Das Landgericht Traunstein ist sachlich (§§ 1, 3 ZPO, §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG) und örtlich (§ 32 ZPO) zuständig (BayObLG, Beschluss vom 22.1.2019 - 1 AR 23/18, BeckRS 2019, 5991; OLG München, Beschluss vom 13.8.2019 - 34 AR 111/19, BeckRS 2019, 18055).
  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 13 U 434/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Multivan TDI mit Blue Motion

  • BayObLG, 22.01.2019 - 1 AR 23/18

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • OLG München, 22.08.2023 - 8 U 9416/21

    VW-Dieselskandal: Keine Ansprüche gegen Motorherstellerin bei Motortyp EA 288

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 03.12.2021, Az. 6 O 863/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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